Wie lange muss ich Einstufungsunterlagen nach CLP aufbewahren?
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Kurz gesagt
Zehn Jahre. Art. 49 CLP verpflichtet dich, die Informationen für die Einstufung und Kennzeichnung aufzubewahren, also die Daten, auf denen deine Einstufung beruht. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem du den Stoff oder das Gemisch zuletzt geliefert hast.
Art. 49 CLP
Zu den Unterlagen zählen Prüfberichte, Berechnungen und Quellen, die du für die Einstufung herangezogen hast. Ohne sie lässt sich die Einstufung nicht belegen.
Daneben gilt die Aufbewahrung nach Art. 36 REACH für REACH-Informationen. Beides lässt sich gemeinsam ablegen.
Beispiel: Ein Hersteller stuft ein Gemisch nach der Berechnungsmethode ein. Er archiviert die Rezeptur, die Rechnung und die Grenzwerte zusammen mit dem Datenblatt.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.