Wie lange muss ich als Kunde erhaltene Sicherheitsdatenblätter aufbewahren?
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Kurz gesagt
Mindestens 10 Jahre nach deiner letzten Verwendung des Stoffs oder Gemischs. Art. 36 REACH betrifft auch nachgeschaltete Anwender und Händler. Du bewahrst die Informationen auf, die du für deine Pflichten brauchst, also auch die Blätter früherer Fassungen, und stellst sie der Behörde auf Verlangen bereit.
Art. 36 REACH
Die Frist knüpft an die letzte Verwendung oder Lieferung an. Läuft ein Produkt noch im Sortiment, beginnt sie nicht.
Für Betriebe kommen weitere Pflichten hinzu, etwa die Gefährdungsbeurteilung, die auf dem Blatt aufbaut. Diese Regeln unterscheiden sich je nach Land und sind hier nicht erfasst.
Beispiel: Ein Malerbetrieb benutzt seit 2019 einen Lack. Er archiviert die jeweilige Fassung des Blatts und behält alle Versionen bis mindestens zehn Jahre nach dem Ende der Verwendung.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.