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Muss ich das Sicherheitsdatenblatt bei jeder Lieferung mitschicken?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Nein. Das Sicherheitsdatenblatt muss spätestens bei der ersten Lieferung beim Abnehmer sein, kostenlos und auf Papier oder elektronisch. Danach brauchst du es nicht mit jeder Lieferung erneut zu schicken. Eine neue Fassung musst du nachliefern, sobald sich die Gefahrenlage ändert, und zwar an alle Abnehmer der letzten 12 Monate.

Art. 31 Abs. 8 und 9 REACH

Die Verordnung nennt als Zeitpunkt die erste Lieferung. Wer dasselbe Gemisch regelmäßig liefert, muss das Blatt nicht jedes Mal anhängen. Praktisch heißt das: Du musst belegen können, dass jeder Abnehmer die aktuelle Fassung hat.

Anders sieht es bei einer neuen Fassung aus. Sie geht ohne Anforderung an alle, die das Produkt in den letzten 12 Monaten bezogen haben (Art. 31 Abs. 9 REACH).

Beispiel: Ein Dichtstoffhersteller liefert seit Jahren an einen Baustoffhändler. Ändert sich die Einstufung, schickt er dem Händler die neue Fassung, auch wenn der letzte Auftrag Monate zurückliegt.

Was du tun kannst

  1. Lege je Abnehmer fest, welche Fassung er zuletzt bekommen hat.
  2. Stelle bei Neukunden das SDB vor oder mit der ersten Lieferung zu.
  3. Verschicke bei jeder neuen Fassung an alle Abnehmer der letzten 12 Monate.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.