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ProofPass

An wen muss ich eine neue Fassung des Sicherheitsdatenblatts schicken?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

An alle Abnehmer, denen du den Stoff oder das Gemisch in den vorangegangenen 12 Monaten geliefert hast. Die neue Fassung geht kostenlos und unverzüglich raus. Das gilt nur bei neuen Informationen, die für Risikomanagement oder Gefahren relevant sind, bei erteilter oder versagter Zulassung und bei einer Beschränkung.

Art. 31 Abs. 9 REACH

Die 12 Monate zählen ab dem Tag der Aktualisierung zurück. Wer vor 13 Monaten geliefert hat, muss nicht mehr informiert werden. Du kannst es freiwillig tun.

Die Änderung muss im Dokument erkennbar sein, üblich ist ein Hinweis in Abschnitt 16. Kunden sehen so, was sich geändert hat.

Beispiel: Ein Stoff im Gemisch wird neu auf die Kandidatenliste gesetzt. Der Hersteller aktualisiert das Blatt und verschickt es an alle Kunden der letzten 12 Monate, auch an Händler, die selbst weiterverkaufen.

Was du tun kannst

  1. Ermittle alle Abnehmer des Produkts der letzten 12 Monate.
  2. Kennzeichne die Änderungen in der neuen Fassung.
  3. Stelle die Fassung zu und halte Datum und Empfänger fest.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.