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Wann muss ich ein Sicherheitsdatenblatt aktualisieren?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Unverzüglich, sobald neue Informationen vorliegen, die Risikomanagement oder Gefahrenbewertung betreffen. Weitere Auslöser sind eine erteilte oder versagte Zulassung und eine Beschränkung. Ein fester Turnus ist nicht vorgeschrieben. Die neue Fassung geht kostenlos an alle Abnehmer der letzten 12 Monate, die das Produkt in diesem Zeitraum von dir bezogen haben.

Art. 31 Abs. 9 REACH

Der Gesetzestext nennt drei Anlässe: neue Informationen zu Gefahren oder Risikomanagement, eine erteilte oder versagte Zulassung, eine ausgesprochene Beschränkung. Praktisch löst auch eine geänderte Rezeptur eine Prüfung aus.

„Unverzüglich“ ist keine Tagesfrist. Gemeint ist: ohne schuldhaftes Zögern. Dokumentiere, wann du von der Änderung erfahren hast und wann die neue Fassung rausging.

Beispiel: Ein Inhaltsstoff wird neu als krebserzeugend eingestuft. Der Hersteller passt die Abschnitte 2, 3 und 11 an und stellt die neue Fassung zu.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.