Muss ich im Online-Shop ein Sicherheitsdatenblatt zum Download anbieten?
Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Für Privatkunden nicht zwingend, für gewerbliche Kunden bleibt die Zustellpflicht bestehen. Ein Download im Shop ersetzt die Zustellung nicht. Beim Verkauf an die Öffentlichkeit musst du in der Werbung die Gefahrenart angeben, nach Art. 48 Abs. 5 CLP. Gefahren auf dem Etikett ergänzen dies.
Art. 31 Abs. 4 REACH; Art. 48 Abs. 5 CLP
Ein Download-Link im Shop ist nützlich und gängig. Er erfüllt für gewerbliche Abnehmer nur dann die Pflicht, wenn das Blatt dem Kunden zusätzlich aktiv zugestellt wird.
Art. 48 Abs. 5 CLP betrifft Werbung und Angebote, mit denen Privatkunden aus der Ferne bestellen können. Dort muss die Gefahrenart erkennbar sein. Ab 01.01.2028 kommen die neuen Fernabsatz-Vorgaben aus der CLP-Änderung hinzu.
Beispiel: Ein Händler verkauft Rostumwandler an Privat- und Firmenkunden. Er hängt das SDB an die Versandmail für Firmen und zeigt im Shop die Gefahrenhinweise.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.