Muss ich Privatkunden ein Sicherheitsdatenblatt geben?
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Kurz gesagt
Nicht automatisch. An die breite Öffentlichkeit muss kein Sicherheitsdatenblatt gehen, wenn ausreichende Informationen anders bereitstehen, etwa auf dem Etikett. Gewerbliche Abnehmer, nachgeschaltete Anwender und Händler können das Blatt dagegen verlangen und müssen es bekommen. Voraussetzung ist, dass für den Stoff oder das Gemisch überhaupt eine Pflicht besteht.
Art. 31 Abs. 4 REACH
Die Ausnahme gilt nur, wenn die Informationen für Privatpersonen wirklich ausreichen. Das Etikett nach CLP mit Piktogrammen, Signalwort sowie H- und P-Sätzen erfüllt diesen Zweck meist.
Wer als Privatperson trotzdem ein Blatt anfordert, bekommt es nicht automatisch. Viele Hersteller stellen es dennoch freiwillig zur Verfügung.
Beispiel: Ein Baumarkt verkauft Montagekleber an Heimwerker. Er braucht kein Blatt pro Verkauf, muss aber einem Handwerksbetrieb auf Verlangen eines liefern.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.