Ab wann gelten die neuen CLP-Etiketten?
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Kurz gesagt
Die neuen Formatvorgaben der CLP-Änderung, die Regeln für Werbung und Fernabsatz sowie die zugehörigen Übergangsfristen gelten erst ab 01.01.2028. Das regelt die „Stop the clock“-Verordnung (EU) 2025/2439 vom 03.12.2025. Die Änderung selbst, VO (EU) 2024/2865, ist seit 10.12.2024 in Kraft. Viele Seiten nennen noch 2026. Das ist überholt.

Die Termine im Überblick
Gesichert sind diese Daten:
- 10.12.2024: CLP-Änderung VO (EU) 2024/2865 tritt in Kraft.
- 03.12.2025: „Stop the clock“, VO (EU) 2025/2439, im Amtsblatt veröffentlicht.
- 01.07.2026: Unter anderem digitales Etikett und Faltetikett gelten.
- 01.01.2027: Händler melden an die Giftinformationszentren, wenn sie Gemische in andere Mitgliedstaaten vertreiben, umbenennen oder neu kennzeichnen (Art. 45 Abs. 1c CLP).
- 01.01.2028: Formatvorgaben, Werbung und Fernabsatz sowie Übergangsfristen beginnen.
Was sich ändert
Die CLP-Änderung bringt unter anderem Mindestschriftgrößen, Angaben im Fernabsatz und ein freiwilliges digitales Etikett. Die „Stop the clock“-Verordnung verschiebt Format, Werbung und Fernabsatz sowie die Übergangsfristen auf den 01.01.2028.
Wo Quellen einen früheren Beginn nennen, beruhen sie meist auf dem Stand vor der Verschiebung.
Was das digitale Etikett ist
Das digitale Etikett ist freiwillig. Es ergänzt das gedruckte Etikett um einen Zugang zu Informationen, etwa über einen QR-Code. Was auf dem Etikett selbst stehen muss und was digital ausgelagert werden darf, steht im Rechtstext der CLP-Änderung. Prüfe es dort, bevor du Etiketten umstellst.
Der Omnibus kann die Termine noch verschieben
Das Parlament hat dem Omnibus VI am 22.10.2026 zugestimmt (T10-0362/2026). Es fehlen der Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt. Der Text nennt kein festes Jahr 2030, sondern 18 Monate ab Inkrafttreten für Format, Werbung und Fernabsatz, für weitere Teile 36 Monate. Bis zur Veröffentlichung bleibt der 01.01.2028 geltendes Recht. Plane damit und prüf den Stand vor dem Druck.
Was du jetzt tust
Du hast Zeit, aber nicht unbegrenzt.
- Liste alle Etiketten, die du verantwortest.
- Prüfe, welche Schriftgrößen und Formate bisher gelten.
- Plane die Umstellung vor dem 01.01.2028 ein, nicht für den Stichtag.
- Entscheide, ob du ein digitales Etikett nutzen willst.
- Prüfe Angaben in Online-Angeboten.

Häufige Fragen
Gilt 2026 etwas Neues für Etiketten?
Ja. Seit 01.07.2026 gelten unter anderem die Regeln zum digitalen Etikett und zum Faltetikett. Format, Werbung, Fernabsatz und Übergangsfristen beginnen erst am 01.01.2028 („Stop the clock“, VO (EU) 2025/2439). Ab 01.01.2027 greift die Meldepflicht für Händler nach Art. 45 Abs. 1c CLP.
Ist das digitale Etikett Pflicht?
Nein, es ist freiwillig.
Was ist mit dem UFI?
Die Übergangsfrist für den UFI endete am 01.01.2025. Er steht auf dem Etikett mit „UFI:“ und hat 16 Zeichen.
Mit ProofPass
Im Modul Datenblatt hat jedes Produkt eine eigene Seite mit Sicherheitsdatenblatt und UFI. Ein QR-Code führt dorthin. Das ist kein digitales Etikett nach Art. 34b CLP, denn die Seite trennt die Kennzeichnungselemente nicht von anderen Informationen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/2865 (Änderung der CLP-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2025/2439 („Stop the clock“ für CLP)
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- Europäisches Parlament: Verfahren 2025/0531(COD)
Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Ab wann gelten die neuen CLP-Etiketten?“, Stand 03.11.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/clp-neue-etiketten-2028. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.