SDB, TDB, Leistungserklärung, Konformitätserklärung: Welches Dokument wofür?
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Kurz gesagt
Das Sicherheitsdatenblatt (REACH) beschreibt Gefahren und Schutzmaßnahmen und ist für gefährliche Stoffe und Gemische Pflicht. Das technische Datenblatt beschreibt Eigenschaften und Verarbeitung und ist freiwillig. Leistungserklärung (Bauprodukte) und EU-Konformitätserklärung (CE-Rechtsakte) bestätigen verbindlich Leistung oder Konformität. Die Umwelt-Produktdeklaration (EPD) beschreibt die Umweltwirkung.

Die Dokumente im Vergleich
- Sicherheitsdatenblatt (SDB): Pflicht nach Art. 31 REACH für gefährliche Stoffe und Gemische, 16 Abschnitte, für berufliche Abnehmer
- Technisches Datenblatt oder Merkblatt (TDB): freiwillig, Eigenschaften, Verarbeitung, Verbrauch, Lagerung
- Leistungs- und Konformitätserklärung: Pflicht für Bauprodukte mit harmonisierter Spezifikation, Grundlage der CE-Kennzeichnung
- EU-Konformitätserklärung: Pflicht für Produkte unter CE-Rechtsakten wie Maschinen, Elektrogeräten oder Spielzeug
- Umwelt-Produktdeklaration (EPD): freiwillig, nach EN 15804 für Bauprodukte, zunehmend von Ausschreibungen verlangt
- Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise: für Verbraucherprodukte nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR), in der Sprache des Mitgliedstaats
Wer was braucht
Ein Dichtstoff für den Bau braucht typischerweise Sicherheitsdatenblatt, technisches Datenblatt und Leistungserklärung, oft dazu eine EPD. Ein Reinigungsmittel für Verbraucher braucht ein Sicherheitsdatenblatt für gewerbliche Abnehmer und Sicherheitshinweise für Verbraucher. Führe alle Dokumente eines Produkts unter einer Adresse.

Häufige Fragen
Muss ich ein technisches Datenblatt haben?
Gesetzlich nicht. Verarbeiter, Planer und Händler erwarten es aber, und für Ausschreibungen ist es oft Voraussetzung.
Ersetzt die Leistungserklärung das Sicherheitsdatenblatt?
Nein. Beide haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Zwecke. Ein gefährliches Bauprodukt braucht beide.
Mit ProofPass
ProofPass kennt mehrere Dokumentarten je Produkt, jeweils in mehreren Sprachen und mit eigener Versionsgeschichte.
Weiter im Thema SicherheitsdatenblattMuss ich das Sicherheitsdatenblatt mitschicken?
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Verordnung (EU) 2024/3110 (Bauproduktenverordnung)
- Verordnung (EU) 2023/988 (Produktsicherheit, GPSR)
- Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „SDB, TDB, Leistungserklärung, Konformitätserklärung: Welches Dokument wofür?“, Stand 31.10.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/datenblatt-arten. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.