Leistungserklärung
auch: DoP · Declaration of Performance
Definition
Die Leistungserklärung ist die Erklärung des Herstellers über die Leistung eines Bauprodukts, auf deren Grundlage er die CE-Kennzeichnung anbringt.
Die Leistungserklärung (DoP) gehört zu den Bauprodukten. Der Hersteller erklärt darin die Leistung seines Produkts in Bezug auf die wesentlichen Merkmale der harmonisierten technischen Spezifikation. Sie bildet die Grundlage der CE-Kennzeichnung. Die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 regelt sie. Du darfst sie auch auf einer Website bereitstellen, wenn Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 157/2014 erfüllt sind: unverändert, kostenlos abrufbar, mit Zuordnung über den Kenncode und für mindestens zehn Jahre. Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ersetzt die Leistungserklärung je Produktfamilie schrittweise durch die Leistungs- und Konformitätserklärung, sobald neue harmonisierte Spezifikationen gelten.
Siehe auch: Leistungs- und Konformitätserklärung · Bauproduktenverordnung · CE-Kennzeichnung · Harmonisierte technische Spezifikation
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung, bisherige Fassung)
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 157/2014 (Leistungserklärung auf Website)
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.