Was ist die Leistungs- und Konformitätserklärung?
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Kurz gesagt
Sie ersetzt die bisherige Leistungserklärung je Produktfamilie, ein Jahr nach dem Durchführungsrechtsakt zur neuen Spezifikation nach der Verordnung (EU) 2024/3110 oder später (Art. 95 Abs. 9). Sie bündelt Angaben zur Leistung des Bauprodukts und zur Konformität. Bis dahin gilt für deine Produkte die bisherige Leistungserklärung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 weiter.
VO (EU) 2024/3110; Kommission (Sekundärquelle für den Ablauf)
Die neue Verordnung ist seit 08.01.2026 anwendbar. Der Wechsel der Dokumentenart erfolgt aber erst mit den neuen harmonisierten Spezifikationen der jeweiligen Familie.
Die Erklärung darf elektronisch bereitgestellt werden (Art. 16 VO 2024/3110).
Beispiel: Ein Hersteller verfolgt für seine Produktfamilie die Veröffentlichung der neuen Norm. Bis dahin pflegt er die Leistungserklärung weiter.
Quellen
- Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, EUR-Lex
- Europäische Kommission: Revision der Bauproduktenverordnung
Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.