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Bis wann gilt die alte Bauproduktenverordnung noch?

Stand · 2 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 gilt seit 08.01.2026 und ersetzt die VO 305/2011 schrittweise, je Produktfamilie. Die fortgeltenden Artikel der alten Verordnung hebt Art. 94 mit Wirkung vom 08.01.2040 auf. Entscheidend ist, wann für deine Produktfamilie neue harmonisierte Spezifikationen gelten.

Zeitleiste: VO (EU) 2024/3110 tritt am 07.01.2025 in Kraft und gilt seit 08.01.2026. Je Produktfamilie kommt mit neuen Spezifikationen die Leistungs- und Konformitätserklärung, die fortgeltenden Artikel der alten Verordnung werden am 08.01.2040 aufgehoben. Der Produktpass folgt per Rechtsakt, die Pflicht 18 Monate danach.
Art. 94 nennt den 08.01.2040 für die Aufhebung der fortgeltenden Artikel.

Die Termine in der Reihenfolge

Gesichert sind diese Daten:

  • 07.01.2025: VO (EU) 2024/3110 tritt in Kraft.
  • 08.01.2026: Die Verordnung gilt.
  • Je Produktfamilie: Die Leistungs- und Konformitätserklärung ersetzt die Leistungserklärung ein Jahr nach dem Durchführungsrechtsakt zur neuen Spezifikation oder später (Art. 95 Abs. 9).
  • 08.01.2040: Die fortgeltenden Artikel der VO 305/2011 werden aufgehoben (Art. 94).
  • Produktpass für Bauprodukte: per delegiertem Rechtsakt, Termin offen. Die Pflicht gilt 18 Monate danach (Art. 22 Abs. 7, Art. 80 Abs. 1).

Warum 2040 im Text steht und 2039 auf der Kommissionsseite

Die Primärquelle ist Art. 94 VO (EU) 2024/3110: Die fortgeltenden Artikel der VO 305/2011 werden mit Wirkung vom 08.01.2040 aufgehoben. Die Kommissionsseite zur Verordnung nennt dagegen 2039, ohne das zu begründen. Wir richten uns nach dem Verordnungstext.

Für dich zählt oft ein früherer Termin. Die neuen Pflichten greifen je Produktfamilie ein Jahr nach dem Durchführungsrechtsakt (Art. 95 Abs. 9).

Maßstäbliche Zeitleiste von 2025 bis 2041: Die Verordnung gilt seit 08.01.2026, die Umstellung läuft je Produktfamilie. Art. 94 nennt für die Aufhebung den 08.01.2040, die Kommissionsseite 2039.
Maßgeblich ist Art. 94: 08.01.2040. Die Kommissionsseite nennt 2039.

Was das für Hersteller bedeutet

Bis die neuen Spezifikationen für deine Produktfamilie gelten, arbeitest du weiter mit der Leistungserklärung. Danach brauchst du die Leistungs- und Konformitätserklärung. Beobachte deshalb die Veröffentlichung neuer harmonisierter Spezifikationen für deine Familien.

Was du jetzt tun kannst

Bereite dich vor, ohne zu raten.

  • Ordne jedes Produkt einer Produktfamilie zu.
  • Halte fest, welche Spezifikation heute gilt.
  • Prüfe quartalsweise, ob sich für deine Familien etwas ändert.
  • Halte Erklärungen digital, mit Fassung und Stand.

Häufige Fragen

Gilt die VO 305/2011 noch?

Sie wird schrittweise ersetzt. Für Produktfamilien, für die noch keine neuen Spezifikationen gelten, bleibt das bisherige System maßgeblich.

Gibt es ein festes Enddatum?

Ja, für die Aufhebung: Art. 94 nennt den 08.01.2040. Die Kommissionsseite nennt 2039. Die Umstellung selbst läuft früher und je Produktfamilie.

Wann kommt der Produktpass für Bauprodukte?

Per delegiertem Rechtsakt, der Termin ist offen. Die Pflicht gilt 18 Monate danach (Art. 22 Abs. 7, Art. 80 Abs. 1).

Mit ProofPass

Der Fristen-Check von ProofPass zeigt für dein Produktgruppen-Profil die Termine mit Stand-Datum. Im Modul Produktpass trägst du ein, welche Produkte betroffen sind, und siehst, wann sich etwas ändert.

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Bis wann gilt die alte Bauproduktenverordnung noch?“, Stand 03.11.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/neue-bauproduktenverordnung-uebergangsfrist. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.