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Darf ich einen QR-Code für die Leistungserklärung verwenden?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ja. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 157/2014 schreibt keine Form für den Zugang vor, solange die Erklärung online unverändert, kostenlos und per Kenncode zugeordnet abrufbar ist. Ein QR-Code auf Produkt oder Lieferschein ist ein zulässiger Weg, den Abnehmer zur Seite zu führen.

Delegierte VO (EU) Nr. 157/2014

Der Code darf nur auf eine Adresse zeigen, die dauerhaft erreichbar bleibt. Ein Link, der nach einem Relaunch ins Leere läuft, verletzt die Bedingung der 10 Jahre Verfügbarkeit.

Ein Kurzlink, der unabhängig von der Website-Struktur gleich bleibt, ist dafür robuster als die direkte Adresse einer Datei.

Beispiel: Ein Hersteller druckt den QR-Code auf die Palettenetikette. Der Code führt zur Produktseite mit Leistungserklärung und Datenblatt.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.