Delegierter Rechtsakt
auch: Delegated Act · delegierte Verordnung
Definition
Ein delegierter Rechtsakt ergänzt eine EU-Verordnung durch Detailregeln, die die Kommission erlässt, und legt bei der ESPR den Produktpass je Produktgruppe fest.
Ein delegierter Rechtsakt ist ein Rechtsakt der Kommission, der eine Verordnung des Parlaments und des Rates um Detailregeln ergänzt. Die ESPR nutzt ihn, um Anforderungen und Produktpass für eine bestimmte Produktgruppe festzulegen. Erst mit dem jeweiligen Rechtsakt entsteht die Pflicht, und zwar mit eigenem Datum, eigenen Datenfeldern und eigenen Zugriffsrechten. In der Regel folgt eine Übergangszeit von mindestens 18 Monaten. Für Eisen und Stahl wird der Rechtsakt für das vierte Quartal 2026 erwartet. Für Bauprodukte erfolgt der Produktpass ebenfalls über delegierte Rechtsakte, ein Termin ist offen. Hersteller beobachten deshalb den Rechtsakt ihrer eigenen Produktgruppe. Ein allgemeines Pflichtdatum für alle Produkte gibt es nicht.
Ausführlich: ESPR-Arbeitsplan und Produktgruppen
Siehe auch: ESPR · Digitaler Produktpass · Bauproduktenverordnung
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)
- Europäische Kommission: Digitaler Produktpass für Eisen und Stahl
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.