ESPR
auch: Ökodesign-Verordnung · Ecodesign for Sustainable Products Regulation · Verordnung (EU) 2024/1781
Definition
Die ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781, legt Anforderungen an nachhaltige Produkte fest und ist die Rechtsgrundlage für den Digitalen Produktpass.
ESPR steht für Ecodesign for Sustainable Products Regulation, auf Deutsch Ökodesign-Verordnung. Die Verordnung (EU) 2024/1781 gibt den Rahmen für Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Informationen zu Produkten vor. Konkrete Anforderungen und der Produktpass gelten erst, wenn die Kommission sie für eine Produktgruppe per delegiertem Rechtsakt festlegt. Der Arbeitsplan 2025 bis 2030 nennt als Prioritäten Stahl, Aluminium, Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen, dazu Elektrogeräte bei Reparierbarkeit und Rezyklat. Farben, Lacke, Waschmittel und Schmierstoffe zählen nicht dazu. Die ESPR enthält außerdem ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe, das für große Unternehmen seit dem 19. Juli 2026 gilt.
Siehe auch: Digitaler Produktpass · Delegierter Rechtsakt · Produktpass-Register · Produktpass-Dienstleister
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)
- Europäische Kommission: Digitaler Produktpass für Eisen und Stahl
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.