Gibt es einen digitalen Produktpass für Bauprodukte?
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Kurz gesagt
Er ist vorgesehen, aber noch nicht verbindlich. Der Produktpass für Bauprodukte kommt per delegiertem Rechtsakt, dessen Termin offen ist. Die Pflicht gilt 18 Monate nach dem Rechtsakt (Art. 22 Abs. 7, Art. 80 Abs. 1). Heute gibt es dafür keine Frist, auf die du dich einrichten müsstest.
VO (EU) 2024/3110; Kommission
Der Pass baut auf der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 und der Bauproduktenverordnung auf. Einen festen Starttermin nennt keine verlässliche Quelle.
Sinnvoll ist, Produktdaten heute strukturiert zu pflegen: Kenncode, Dokumente je Fassung, eindeutige Produktkennung. Das hilft bei jeder späteren Pflicht.
Beispiel: Ein Hersteller legt Leistungserklärungen und Datenblätter je Produkt sauber versioniert ab und kann sie später in ein Passformat überführen.
Quellen
- Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, EUR-Lex
- Europäische Kommission: Revision der Bauproduktenverordnung
Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.