Bauproduktenverordnung
auch: BauPVO · CPR · Construction Products Regulation · Verordnung (EU) 2024/3110
Definition
Die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 gilt seit dem 8. Januar 2026 und ersetzt schrittweise die Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Die Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation, CPR) legt harmonisierte Regeln für Bauprodukte fest. Die neue Verordnung (EU) 2024/3110 ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 8. Januar 2026. Sie ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 schrittweise. Für Produkte, deren harmonisierte Spezifikation noch unter dem alten Recht steht, laufen Übergangsregeln. Die fortgeltenden Artikel der alten Verordnung hebt Art. 94 mit Wirkung vom 8. Januar 2040 auf, die Kommissionsseite nennt 2039. Aus der Leistungserklärung wird die Leistungs- und Konformitätserklärung. Nach Art. 16 Abs. 1 ist die elektronische Bereitstellung der Regelweg. Ein Produktpass für Bauprodukte kommt über einen delegierten Rechtsakt. Ein Datum steht nicht fest, die Pflicht gilt 18 Monate danach (Art. 80 Abs. 1).
Siehe auch: Leistungs- und Konformitätserklärung · Leistungserklärung · Harmonisierte technische Spezifikation · CE-Kennzeichnung
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/3110 (Bauproduktenverordnung)
- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung, bisherige Fassung)
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.