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Seit wann gilt die neue Bauproduktenverordnung?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Die Verordnung (EU) 2024/3110 ist am 07.01.2025 in Kraft getreten und gilt seit 08.01.2026. Sie ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 schrittweise, je Produktfamilie, ein Jahr nach dem Durchführungsrechtsakt zur neuen Spezifikation oder später (Art. 95 Abs. 9). Bis dahin bleiben für viele Produkte die bisherigen Dokumente maßgeblich, besonders die Leistungserklärung.

VO (EU) 2024/3110

Das Datum der Anwendung bedeutet nicht, dass jeder Hersteller sofort umstellen muss. Die Übergangsregeln hängen von der Produktfamilie ab.

Die fortgeltenden Artikel der alten Verordnung hebt Art. 94 mit Wirkung vom 08.01.2040 auf. Die Kommissionsseite nennt 2039.

Beispiel: Ein Hersteller notiert für jede seiner Produktfamilien, ob schon eine neue harmonisierte Spezifikation gilt. Nur für diese stellt er auf das neue Dokument um.

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.