Digitaler Produktpass
auch: DPP · Digital Product Passport · Produktpass
Definition
Der Digitale Produktpass ist ein elektronischer Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code abrufbar ist.
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein elektronischer Datensatz zu einem Produkt. Er enthält Angaben zu Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit und Entsorgung, je nachdem, was der Rechtsakt der Produktgruppe verlangt. Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR). Eine Pflicht entsteht erst, wenn die EU für eine Produktgruppe einen delegierten Rechtsakt erlässt. Danach gelten in der Regel mindestens 18 Monate Übergangszeit. Der Pass wird über eine eindeutige Kennung und einen Datenträger erreicht. Batterien sind die erste Gruppe, für sie gilt der Batteriepass ab 18. Februar 2027. Bis Oktober 2026 war nach Stand der Recherche kein produktspezifischer ESPR-Rechtsakt angenommen.
Siehe auch: ESPR · Delegierter Rechtsakt · Datenträger (QR-Code) · Batteriepass
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 (Normen für den Digitalen Produktpass)
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.