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ProofPass

Produktpass-Dienstleister

auch: DPP Service Provider · Dienstleister für Produktpässe

Definition

Ein Produktpass-Dienstleister betreibt im Auftrag des Wirtschaftsakteurs die Produktpässe, die Verantwortung für die Daten bleibt beim Wirtschaftsakteur.

Die ESPR sieht ausdrücklich vor, dass ein Wirtschaftsakteur einen Dienstleister mit dem Betrieb seiner Produktpässe beauftragt. Der Dienstleister speichert die Passdaten, stellt sie über die Kennung bereit und sorgt dafür, dass der Zugriff nach den Rechten des Rechtsakts funktioniert. Verantwortlich für die Richtigkeit der Daten bleibt der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr bringt. Das gilt auch für den Batteriepass. Wer einen Dienstleister wählt, sollte vertraglich regeln, wie die Daten bei einem Wechsel übergeben werden und wie lange sie verfügbar bleiben. Der Produktpass soll das Produkt über seine Lebensdauer begleiten, oft länger als die Vertragslaufzeit eines Anbieters.

Ausführlich: Digitaler Produktpass

Siehe auch: Digitaler Produktpass · Produktpass-Register · Wirtschaftsakteur · Batteriepass

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.