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ProofPass

Digitaler Produktpass: Was er ist und ab wann er kommt

Stand · 2 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Der Digitale Produktpass ist ein elektronischer Datensatz zu einem Produkt, abrufbar über einen Datenträger wie einen QR-Code. Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Eine Pflicht entsteht erst mit einem delegierten Rechtsakt für deine Produktgruppe, danach gelten in der Regel mindestens 18 Monate Übergang. Als Erstes kommt der Batteriepass ab 18. Februar 2027.

Zeitleiste: Normen per Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 am 14.07.2026, Register der Kommission seit 20.07.2026 nach Stand der Recherche, Rechtsakt für Eisen und Stahl im vierten Quartal 2026 erwartet, Batteriepass ab 18.02.2027. Für andere Produktgruppen gilt die Pflicht erst mit einem delegierten Rechtsakt und meist mindestens 18 Monaten Übergang.
Der Batteriepass kommt zuerst; jede andere Produktgruppe braucht einen eigenen Rechtsakt (VO (EU) 2024/1781).

Was im Pass steht

Welche Daten ein Pass enthält, legt der Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe fest. Typisch sind Angaben zu Materialien und bedenklichen Stoffen, CO₂-Fußabdruck, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil, Konformitätsunterlagen, Gebrauchsanleitung und Entsorgung.

Den Pass erreichst du über eine eindeutige Produktkennung. Er kann sich auf ein Modell, eine Charge oder ein einzelnes Stück beziehen. Auch das bestimmt der Rechtsakt.

Register und Normen

Die Kommission führt ein Register für die Kennungen der Produktpässe. Es ist nach Stand der Recherche seit 20. Juli 2026 in Betrieb. Die Passdaten selbst bleiben beim Wirtschaftsakteur oder bei einem Dienstleister, den er beauftragt hat.

Die Normen für Kennungen, Datenträger, Schnittstellen und Datenzugriff hat die Kommission mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 veröffentlicht.

Ablauf: Ein Datenträger wie ein QR-Code am Produkt führt zur eindeutigen Produktkennung für Modell, Charge oder Einzelstück. Die Kennung steht im Register der Kommission, die Passdaten bleiben beim Wirtschaftsakteur oder einem beauftragten Dienstleister.
Das Register der Kommission führt die Kennungen, die Daten bleiben beim Wirtschaftsakteur (VO (EU) 2024/1781).

Welche Produktgruppen zuerst kommen

Der Arbeitsplan 2025–2030 der Kommission nennt als Prioritäten Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen, dazu Querschnittsvorgaben für Elektrogeräte (Reparierbarkeit, Rezyklat). Für Eisen und Stahl wird der Rechtsakt für das vierte Quartal 2026 erwartet. Bis Oktober 2026 war nach Stand der Recherche kein produktspezifischer Rechtsakt der Ökodesign-Verordnung angenommen.

Art. 18 ESPR nennt Detergenzien, Farben und Schmierstoffe zwar als vorrangige Gruppen, der Arbeitsplan 2025–2030 hat sie aber nicht aufgenommen. Für Detergenzien kommt ein Produktpass über die eigene Detergenzienverordnung (EU) 2026/405, für Bauprodukte über die Bauproduktenverordnung.

Was du jetzt tun kannst

  • Produktdaten an einem Ort sammeln: Datenblätter, Erklärungen, Zertifikate je Produkt, mit Versionen
  • Jedem Produkt eine dauerhafte Adresse und einen QR-Code geben, der nach einem Website-Relaunch weiter funktioniert
  • GTINs zuordnen, wo du sie hast: GS1 Digital Link ist der naheliegende Weg zur eindeutigen Kennung
  • Die Rechtsakte deiner Produktgruppe beobachten, statt auf ein allgemeines Pflichtdatum zu warten

Häufige Fragen

Gibt es ein einheitliches Datum für den Produktpass?

Nein. Jede Produktgruppe bekommt einen eigenen Rechtsakt mit eigenem Datum. Batterien sind ab 18. Februar 2027 dran. Für Eisen und Stahl wird der Rechtsakt für Ende 2026 erwartet.

Darf ein Dienstleister den Produktpass hosten?

Ja. Die Ökodesign-Verordnung sieht Dienstleister für Produktpässe vor. Verantwortlich für die Richtigkeit bleibt der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr bringt.

Betrifft der Produktpass auch kleine Unternehmen?

Grundsätzlich ja, wenn deine Produktgruppe erfasst ist. Einzelne Pflichten der Verordnung nehmen Kleinst- und Kleinunternehmen aus, etwa das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe. Für den Pass selbst entscheidet der jeweilige Rechtsakt.

Mit ProofPass

ProofPass gibt jedem Produkt schon heute eine dauerhafte Adresse, einen QR-Code und eine Sammlung versionierter Dokumente. Sobald der Rechtsakt deiner Produktgruppe die Datenfelder festlegt, kommen sie im Paket Business an derselben Adresse dazu.

Weiter im Thema ProduktpassBatteriepass oder QR-Code: Wer braucht ab 18.02.2027 was?

Quellen

Stand 05.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Digitaler Produktpass: Was er ist und ab wann er kommt“, Stand 05.11.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/digitaler-produktpass. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.