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Gilt die Maschinenverordnung ab 14. oder 20. Jänner 2027?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ab 20. Jänner 2027. Die Veröffentlichung vom 29.06.2023 nannte den 14.01.2027. Eine Berichtigung im Amtsblatt vom 04.07.2023 hat das auf den 20.01.2027 korrigiert (Art. 54 VO (EU) 2023/1230). Ältere Quellen nennen deshalb noch das falsche Datum. Maßgeblich ist die konsolidierte Fassung, zuletzt vom 27.07.2026.

Art. 54 VO (EU) 2023/1230, Berichtigung ABl. L 169 vom 04.07.2023

Dieselbe Berichtigung betrifft die Daten für die Aufhebung der Maschinenrichtlinie (Art. 51 Abs. 2) und die Übergangsregel (Art. 52 Abs. 1).

Für die Art. 26 bis 42 gilt ein früheres Datum, der 20.01.2024 (Art. 54). Sie betreffen vor allem notifizierende Behörden und Stellen.

Für Fristenlisten heißt das: Prüf die konsolidierte Fassung, nicht die Erstveröffentlichung.

Quellen

Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.