QR-Code auf dem Produkt: GS1 Digital Link oder eigener Link?
Stand · 1 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Für Datenblätter und Anleitungen reicht ein QR-Code mit einer dauerhaften Adresse. GS1 Digital Link lohnt sich, wenn dein Produkt eine GTIN hat. Dann steckt die GTIN im Link, Kassen und Lager lesen denselben Code wie Smartphones, und er passt zur Kennung des Produktpasses. In beiden Fällen gilt: Die Adresse muss jahrelang gleich bleiben.

Der häufigste Fehler
Der QR-Code zeigt direkt auf eine PDF-Datei oder eine Seite deiner Website. Nach dem nächsten Relaunch oder der nächsten Fassung führt er ins Leere, die gedruckten Etiketten sind aber noch Jahre im Umlauf. Besser ist eine kurze, feste Adresse, die immer auf die aktuelle Fassung weiterleitet.
GS1 Digital Link in einem Satz
GS1 Digital Link ist ein Standard (ISO/IEC 18975), der eine GTIN in eine Webadresse schreibt, etwa „…/01/09012345678901“. Ein Scanner im Handel liest daraus die GTIN, ein Smartphone öffnet die Produktseite. „Sunrise 2027“ ist dabei eine Initiative der Branche, keine Rechtspflicht.

Größe und Druck
- Wähle den Code groß genug für den Untergrund. Auf rauen Flächen größer.
- Stelle eine Fehlerkorrektur ein, die einen Kratzer verträgt.
- Lass um den Code einen ruhigen Rand frei.
- Teste den Code vor dem Druck mit mehreren Telefonen.
Häufige Fragen
Brauche ich eine GTIN für einen QR-Code?
Nein. Ein QR-Code kann jede Adresse enthalten. Eine GTIN brauchst du nur, wenn der Code zugleich als Handelsartikelnummer gelesen werden soll.
Was passiert mit gedruckten Codes, wenn sich das Datenblatt ändert?
Nichts, wenn der Code auf eine feste Produktadresse zeigt, die immer die aktuelle Fassung liefert. Deshalb zeigt dein Code nie direkt auf eine PDF-Datei.
Mit ProofPass
Jedes Produkt in ProofPass hat einen kurzen Code, der sich nie ändert. Der QR-Code führt immer zu den aktuellen Dokumenten. Mit eingetragener GTIN bekommst du im Paket Business zusätzlich die Adresse nach GS1 Digital Link.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „QR-Code auf dem Produkt: GS1 Digital Link oder eigener Link?“, Stand 31.10.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/qr-code-gs1-digital-link. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.