Wann müssen Sicherheitsinformationen bei Maschinen auf Papier beiliegen?
Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Wenn Laien die Maschine benutzen sollen oder sie vernünftigerweise vorhersehbar benutzen können, auch wenn sie nicht für sie gedacht ist. Dann liefert der Hersteller die für Inbetriebnahme und sichere Verwendung wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier (Art. 10 Abs. 7 VO (EU) 2023/1230). Für reine Profi-Maschinen gibt es diese Vorgabe nicht.
Art. 10 Abs. 7 VO (EU) 2023/1230
Maßstab ist die vorhersehbare Verwendung, nicht deine Zielgruppe. Ein Gerät für Profis, das auch im Baumarkt steht, fällt darunter.
Die Sprache bestimmt der Mitgliedstaat. Die Verordnung nennt keine Länge. Welche Angaben wesentlich sind, musst du je Maschine festlegen, ausgehend von Anhang III Nummer 1.7.4.
Beispiel: Eine Kappsäge wird online auch an Heimwerker verkauft. Die Anleitung liegt digital vor, ein gedrucktes Blatt mit den Sicherheitshinweisen liegt in jedem Karton.
Quellen
Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.