Maschinenverordnung: digitale Betriebsanleitung ab 20.01.2027, QR-Code, Papier auf Verlangen
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Kurz gesagt
Ja, ab 20.01.2027 darf die Betriebsanleitung digital sein (Art. 10 Abs. 7 VO (EU) 2023/1230). Du gibst an, wie man sie findet, machst sie herunterladbar und hältst sie mindestens zehn Jahre online. Verlangt der Käufer beim Kauf Papier, lieferst du binnen eines Monats kostenlos. Laien bekommen die wesentlichen Sicherheitsinformationen immer auf Papier.

Drei Bedingungen für die digitale Anleitung
Art. 10 Abs. 7 knüpft die digitale Form an drei Pflichten des Herstellers.
- Zugang angeben: auf der Maschine, wenn das nicht geht auf der Verpackung oder im Begleitdokument
- Format: drucken, herunterladen und auf einem Gerät speichern, damit die Anleitung auch bei einer Störung greifbar ist. Das gilt auch für Anleitungen in der Software der Maschine.
- Dauer: online für die erwartete Lebensdauer und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen
Der QR-Code ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben
Die Verordnung schreibt keinen QR-Code für die Anleitung vor. Sie verlangt die Angabe, wie man zur Anleitung kommt. Ein QR-Code oder eine kurze Adresse auf dem Typenschild erfüllt das. Wichtig ist, dass der Code zehn Jahre und länger funktioniert, auch nach einem Relaunch deiner Website.
Art. 10 Abs. 7 verlangt außerdem, dass die Anleitung das Produktmodell klar beschreibt. Der Weg vom Code muss also zum richtigen Modell führen, nicht zu einer allgemeinen Downloadseite.
Papier: wann und für wen
Verlangt der Nutzer beim Kauf eine Papierfassung, stellst du sie binnen eines Monats kostenlos bereit. Der Text nennt ausdrücklich den Zeitpunkt des Kaufs.
Für Maschinen, die für Laien gedacht sind oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung von Laien benutzt werden können, gibt es keine Wahl: Die für Inbetriebnahme und sichere Verwendung wesentlichen Sicherheitsinformationen liegen auf Papier bei. Das betrifft etwa Elektrowerkzeuge aus dem Baumarkt. Die Sprache bestimmt der Mitgliedstaat.
Konformitätserklärung: beilegen oder verlinken
Die EU-Konformitätserklärung liegt der Maschine bei. Alternativ nennst du in der Anleitung die Internetadresse oder den maschinenlesbaren Code, unter dem sie abrufbar ist (Art. 10 Abs. 8). Hier ist der Code also ausdrücklich genannt. Digital bleibt die Erklärung für die erwartete Lebensdauer online, mindestens zehn Jahre.
Technische Unterlagen und Erklärung hältst du mindestens zehn Jahre für die Marktüberwachung bereit (Art. 10 Abs. 3). Einführer, also Importeure, heben zehn Jahre eine Kopie der Erklärung auf und stellen sicher, dass die Anleitung beiliegt (Art. 13 Abs. 4 und 8).

Unvollständige Maschinen: dasselbe Muster mit eigenen Dokumenten
Unvollständige Maschinen, die erst eingebaut werden, bekommen statt der Betriebsanleitung eine Montageanleitung nach Anhang XI und statt der Konformitätserklärung eine EU-Einbauerklärung. Beide dürfen digital sein (Art. 11 Abs. 7 und 8), mit denselben Bedingungen. Die Online-Pflicht beträgt mindestens zehn Jahre. Papier verlangen kann, wer die Maschine einbaut, beim Kauf.
Was mit Maschinen vor dem Stichtag ist
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG endet am 20.01.2027 (Art. 51 Abs. 2). Was vorher nach ihr in Verkehr gebracht wurde, darf weiter bereitgestellt werden (Art. 52 Abs. 1). Für Maschinen ab dem Stichtag gilt die neue Verordnung. Plane also deine Drucksachen und Typenschilder für die erste Serie ab diesem Tag.
Beispiel: Akkuschrauber und Sägeanlage
Ein Akkuschrauber geht auch an Heimwerker (erfundenes Beispiel). Die Anleitung darf digital sein, die wesentlichen Sicherheitsinformationen liegen aber gedruckt in der Schachtel. Eine Sägeanlage für Industriebetriebe kommt nur zu Profis. Hier kann alles digital sein, solange der Betrieb beim Kauf kein Papier verlangt.
Was du bis 20.01.2027 tun kannst
- Teile deine Maschinen ein: nur Profis, oder auch Laien möglich.
- Trenne die wesentlichen Sicherheitsinformationen von der übrigen Anleitung.
- Lege je Modell und Sprache eine Adresse fest, die zehn Jahre stabil bleibt.
- Richte einen Weg für Papieranfragen ein und halte die Monatsfrist fest.
- Ändere Typenschild oder Begleitdokument, damit der Zugang angegeben ist.
Häufige Fragen
Gilt das Datum 14. oder 20. Jänner 2027?
Der 20.01.2027. Das Amtsblatt nannte zuerst den 14.01.2027, eine Berichtigung vom 04.07.2023 hat das korrigiert. Die konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 nennt den 20.01.2027 in Art. 54.
Reicht ein Link in der Rechnung?
Art. 10 Abs. 7 verlangt die Angabe auf der Maschine. Nur wenn das nicht möglich ist, darf sie auf Verpackung oder Begleitdokument stehen. Ob eine Rechnung als Begleitdokument zählt, regelt der Text nicht. Sicherer ist die Angabe auf dem Produkt.
Muss ich alle Sprachen bereithalten?
Du brauchst die Sprachen, die der jeweilige Mitgliedstaat festlegt. Wartungsanleitungen für vom Hersteller beauftragtes Fachpersonal dürfen in einer Amtssprache sein, die diese Personen verstehen (Anhang III Nummer 1.7.4).
Hat der Digital-Omnibus zur KI etwas geändert?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 ergänzt die Maschinenverordnung um Regeln zu Hochrisiko-KI-Systemen. An Art. 10 Abs. 7 und am Datum 20.01.2027 ändert sie nichts.
Mit ProofPass
In ProofPass liegt die Anleitung je Sprache mit allen Fassungen am Produkt. Der QR-Code behält seine Adresse, auch wenn du die Anleitung ersetzt. Papieranfragen kommen über ein Formular und tragen ein Datum. Auch die Konformitätserklärung lässt sich so abrufen. Inhalte und Bewertung bleiben bei dir.
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Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026
- Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung)
Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Maschinenverordnung: digitale Betriebsanleitung ab 20.01.2027, QR-Code, Papier auf Verlangen“, Stand 02.11.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/maschinenverordnung-digitale-betriebsanleitung. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.