Gilt das Batterieetikett schon seit dem 18.08.2026?
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Kurz gesagt
Nein. Art. 13 Abs. 1 bis 3 VO (EU) 2023/1542 greifen am 18.08.2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, was später ist. Den Rechtsakt fanden wir Stand 02.11.2026 nicht in der EUR-Lex-Datenbank. Selbst bei Erlass im November 2026 gälte das Etikett also erst ab etwa Mitte 2028.
Art. 13 Abs. 1 bis 3 und 10 VO (EU) 2023/1542
Der Rechtsakt war bis 18.08.2025 fällig (Art. 13 Abs. 10). Die Frist ist verstrichen, das Datum des Etiketts rückt dadurch nach hinten.
Davon unabhängig gilt das Sammelsymbol schon seit 18.08.2025 (Art. 13 Abs. 4), und der QR-Code kommt fest am 18.02.2027 (Art. 13 Abs. 6).
Zum Etikett gehören laut Anhang VI Teil A unter anderem Hersteller, Kategorie, Herstellungsort und -datum, Gewicht, Kapazität, Chemie, gefährliche Stoffe, Löschmittel und kritische Rohstoffe.
Quellen
Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.