Maschinenverordnung
auch: Verordnung (EU) 2023/1230 · MVO · Machinery Regulation
Definition
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und erlaubt die digitale Betriebsanleitung.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab und gilt ab dem 20. Januar 2027. Sie regelt Anforderungen an Konstruktion, Konformitätsbewertung und Dokumentation von Maschinen. Die Betriebsanleitung darf digital bereitgestellt werden. Auf Verlangen des Nutzers muss der Hersteller sie auf Papier liefern. Für Hersteller bedeutet das: Die digitale Anleitung braucht eine dauerhafte, kostenlos erreichbare Adresse, am besten über einen QR-Code am Produkt. Außerdem müssen technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung vorliegen. Weil die Verordnung ein CE-Rechtsakt ist, gelten für die Kennzeichnung die CE-Regeln. Sicherheitsdatenblätter für Betriebsstoffe der Maschine bleiben davon getrennt und folgen REACH.
Siehe auch: EU-Konformitätserklärung · CE-Kennzeichnung · Technische Unterlagen · Datenträger (QR-Code)
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.