Produktpass-Register
auch: EU-Produktpass-Register · DPP-Register
Definition
Das EU-Produktpass-Register der Kommission speichert die Kennungen der Produktpässe, nicht deren Inhalte.
Das EU-Produktpass-Register führt die Kommission nach der ESPR. Hersteller hinterlegen dort die Kennungen ihrer Produktpässe, damit Behörden den Pass zu einem Produkt finden können. Die Passdaten selbst liegen im Register nicht, sie bleiben beim Wirtschaftsakteur oder bei einem von ihm beauftragten Dienstleister. Nach Stand der Recherche regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 das Register. Art. 13 galt bis 19. Juli 2026, live ist es seit 20. Juli 2026. Die Normen für Kennungen, Datenträger und Schnittstellen sind mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 veröffentlicht. Eintragen musst du Pässe erst, wenn der Rechtsakt deiner Produktgruppe gilt.
Siehe auch: Digitaler Produktpass · Produktpass-Dienstleister · Datenträger (QR-Code) · ESPR
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 (Normen für den Digitalen Produktpass)
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.