Welche Kennung braucht der Batteriepass?
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Kurz gesagt
Eine individuelle Kennung je Batterie, die der Wirtschaftsakteur beim Inverkehrbringen zuweist (Art. 77 Abs. 3 VO (EU) 2023/1542). QR-Code und Kennung folgen den Normen ISO/IEC 15459-1 bis 6 oder gleichwertigen Normen. Die Kennung lädt er in das Register nach Art. 13 Abs. 1 der Ökodesign-Verordnung hoch (Art. 77 Abs. 10).
Art. 77 Abs. 3 und 10 VO (EU) 2023/1542
Das Register speichert die Kennung, nicht die Passdaten. Sie bleiben beim Akteur oder seinem Dienstleister.
Abs. 10 kam mit der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 dazu. In der Erstfassung von 2023 fehlt er, prüf also die konsolidierte Fassung.
Eine aufbereitete Batterie bekommt einen neuen Pass, der mit dem alten verknüpft ist (Art. 77 Abs. 7).
Quellen
Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.