Wie lange muss ich eine online bereitgestellte Leistungserklärung vorhalten?
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Kurz gesagt
Mindestens 10 Jahre. Stellst du die Leistungserklärung auf einer Website bereit, muss sie nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 157/2014 unverändert, kostenlos und dem Produkt zugeordnet verfügbar bleiben, und zwar mindestens 10 Jahre. Das gilt auch für ältere Fassungen, solange sie noch relevant sind.
Delegierte VO (EU) Nr. 157/2014
Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde. Nimmst du ein Produkt aus dem Sortiment, bleibt die Erklärung trotzdem abrufbar.
Löschst du eine alte Seite beim Relaunch deiner Website, riskierst du, die Bedingung zu verletzen. Plane Archivadressen ein.
Beispiel: Ein Hersteller stellt 2026 auf eine neue Website um. Er migriert alle Erklärungen mit den ursprünglichen Kenncodes und Links.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.