Wie ordne ich die online bereitgestellte Leistungserklärung dem Produkt zu?
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Kurz gesagt
Über den Kenncode. Nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 157/2014 muss die Zuordnung zwischen Produkt und Erklärung eindeutig sein, und der Abnehmer muss die Erklärung über eine Adresse abrufen können, die ihm mitgeteilt wurde. Der Kenncode steht auf dem Produkt oder im Begleitdokument.
Delegierte VO (EU) Nr. 157/2014
Der Kenncode kennzeichnet den Produkttyp. Er sorgt dafür, dass jede Lieferung zur richtigen Erklärung führt, auch wenn mehrere Fassungen existieren.
Die Erklärung muss unverändert bleiben. Änderungen führen zu einer neuen Fassung mit eigener Zuordnung.
Beispiel: Ein Hersteller druckt den Kenncode auf die Kartusche und auf den Lieferschein. Der Kunde ruft damit die richtige Erklärung auf der Produktseite ab.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.