Brauchen Kosmetika oder Lebensmittel ein Sicherheitsdatenblatt?
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Kurz gesagt
Fertige Kosmetika und Lebensmittel sind von der CLP-Einstufung ausgenommen und brauchen daher in der Regel kein Sicherheitsdatenblatt. Rohstoffe und Zwischenprodukte, die als gefährlich eingestuft sind, brauchen eines. Ob dein Produkt noch als Rohstoff gilt, hängt davon ab, wo es in der Lieferkette steht.
Art. 1 Abs. 5 CLP; Art. 31 Abs. 1 REACH
Die Ausnahme nach Art. 1 Abs. 5 CLP gilt für Endprodukte, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Der Reinstoff, aus dem eine Creme entsteht, ist davon nicht erfasst.
Für andere Rechtsbereiche gelten eigene Pflichten, etwa die Kosmetikverordnung. Sie sind kein Ersatz für ein Datenblatt, wo eines Pflicht ist.
Beispiel: Ein Duftstoffhersteller liefert ein eingestuftes Gemisch an eine Kosmetikfirma. Er braucht ein Blatt. Die fertige Creme der Kosmetikfirma braucht keines.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.