Zustellnachweis
auch: Übermittlungsnachweis · Versandprotokoll · Lesebestätigung
Definition
Ein Zustellnachweis belegt je Abnehmer, welches Dokument in welcher Fassung wann versandt und geöffnet wurde.
Ein Zustellnachweis dokumentiert, wer wann welche Fassung eines Dokuments erhalten hat. Typische Angaben sind Abnehmer, Dokument, Version, Zeitpunkt des Versands und, wenn möglich, des Öffnens oder Herunterladens. REACH schreibt keinen bestimmten Nachweis vor. Nach verbreiteter Auslegung gilt das bloße Bereithalten eines Sicherheitsdatenblatts auf der Website nicht als Übermittlung. Du musst es aktiv zustellen, etwa als Mail-Anhang oder persönlichen Link (Art. 31 Abs. 8 REACH). Bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall beim Kunden zeigt der Nachweis, dass die Pflicht erfüllt wurde. Er hilft außerdem bei Art. 31 Abs. 9: Eine neue Fassung muss an alle Abnehmer der letzten zwölf Monate gehen. Ohne Verteiler ist das kaum vollständig zu schaffen.
Siehe auch: Abnehmer · Sicherheitsdatenblatt · Versionsarchiv · Revisionsdatum / Stand
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.