Versionsarchiv
auch: Dokumentenarchiv · Versionsverwaltung · Dokumentenhistorie
Definition
Ein Versionsarchiv bewahrt jede ausgelieferte Fassung eines Dokuments mit Gültigkeitszeitraum auf, damit später belegbar bleibt, was ein Kunde wann bekam.
Ein Versionsarchiv hält jede Fassung eines Dokuments unverändert fest, zusammen mit dem Zeitraum, in dem sie galt. Für Sicherheitsdatenblätter ergibt sich der Bedarf aus Art. 36 REACH: Alle Informationen sind mindestens zehn Jahre nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung aufzubewahren. Dazu zählen auch ersetzte Fassungen. Für Leistungserklärungen auf einer Website verlangt die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 157/2014 die Verfügbarkeit für mindestens zehn Jahre. Eine neue Fassung ist deshalb eine neue Datei, die alte wandert ins Archiv. Das Archiv sollte unabhängig von der Website liegen, damit ein Relaunch keine Fassung löscht. Der Fristbeginn ist das Auslaufdatum des Produkts.
Siehe auch: Revisionsdatum / Stand · Sicherheitsdatenblatt · Zustellnachweis · Leistungserklärung
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 157/2014 (Leistungserklärung auf Website)
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.