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ProofPass

Brauche ich im Online-Shop ein Sicherheitsdatenblatt?

Stand · 2 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Für gewerbliche Abnehmer ja, für Verbraucher in der Regel nein. An die breite Öffentlichkeit muss kein Sicherheitsdatenblatt gehen, wenn ausreichende Informationen anders bereitstehen. Nachgeschaltete Anwender und Händler können es verlangen (Art. 31 Abs. 4 REACH). Im B2B-Shop lieferst du es aktiv zu; ein Download im Shop allein gilt nach verbreiteter Auslegung nicht als Übermittlung.

Verzweigung im Shop: Gewerbliche Kunden bekommen das Sicherheitsdatenblatt aktiv zugestellt, spätestens bei der ersten Lieferung, neue Fassungen an alle Abnehmer der letzten 12 Monate. Verbraucher brauchen keines, wenn ausreichende Informationen anders bereitstehen; Händler und nachgeschaltete Anwender können es verlangen.
B2B-Kunden bekommen das SDB zugestellt, Verbraucher in der Regel nicht (Art. 31 Abs. 4 und 8 REACH).

B2B: gewerbliche Kunden

Verkaufst du gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische an gewerbliche Kunden, liefern sie das Blatt spätestens bei der ersten Lieferung, kostenlos, auf Papier oder elektronisch (Art. 31 Abs. 8 REACH). Neue Fassungen gehen an alle Abnehmer der letzten 12 Monate (Abs. 9).

Ein Download-Link im Shop ist bequem, ersetzt die Zustellung nach verbreiteter Auslegung aber nicht. Schick das Blatt per Mail oder persönlichem Link.

B2C: Verbraucher

Verbraucher gehören zur breiten Öffentlichkeit. Ein Blatt muss nicht an sie gehen, wenn ausreichende Informationen anders bereitstehen, etwa auf dem Etikett (Abs. 4). Verlangt ein nachgeschalteter Anwender oder Händler das Blatt, bekommt er es.

Prüfe, wen dein Shop tatsächlich bedient. Gewerbliche Käufer behandelst du wie B2B-Kunden.

Was zusätzlich im Online-Handel gilt

Die CLP-Änderung VO (EU) 2024/2865 (in Kraft seit 10.12.2024) bringt Angaben im Fernabsatz. Die Anwendung für Werbung und Fernabsatz wurde durch die „Stop the clock“-Verordnung (EU) 2025/2439 auf den 01.01.2028 geschoben. Prüfe vorab, welche Kennzeichnung dein Angebot heute zeigt.

Zeitleiste: Die CLP-Änderung VO (EU) 2024/2865 ist seit 10.12.2024 in Kraft. Die Regeln für Werbung und Fernabsatz gelten durch die Verordnung (EU) 2025/2439 erst ab 01.01.2028.
Angaben in Werbung und Fernabsatz gelten erst ab 01.01.2028 (VO (EU) 2025/2439).

Was du im Shop einrichtest

Trenne die Kundengruppen.

  • Frag bei der Registrierung, ob gewerblich oder privat.
  • Gewerbliche Kunden: Blatt bei der ersten Lieferung mitsenden und Zustellung festhalten.
  • Verbraucher: Gefahrenhinweise und Etikett vollständig im Angebot zeigen.
  • Auf Anfrage das Blatt an Händler und Anwender liefern.
  • Neue Fassungen an alle Abnehmer der letzten 12 Monate senden.

Häufige Fragen

Muss ein Verbraucher ein Sicherheitsdatenblatt bekommen?

In der Regel nicht, wenn ausreichende Informationen anders bereitstehen (Art. 31 Abs. 4 REACH). Händler und nachgeschaltete Anwender können es verlangen.

Reicht ein Download im Shop für Gewerbekunden?

Nach verbreiteter Auslegung nicht. Aktiv zustellen, etwa per Mail-Anhang oder persönlichem Link.

Muss das Blatt bei jeder Bestellung dabei sein?

Nein. Spätestens bei der ersten Lieferung, danach bei neuen Fassungen an alle Abnehmer der letzten 12 Monate.

Mit ProofPass

Im Modul Datenblatt hängt jedes Sicherheitsdatenblatt an einer Produktseite mit QR-Code. Gewerbliche Kunden trägst du in den Verteiler ein. Sie bekommen das Blatt per Mail, und ProofPass hält fest, wann sie es geöffnet haben.

Weiter im Thema SicherheitsdatenblattProofPass in deine Website einbinden: WordPress, Shopify, Wix und mehr

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Brauche ich im Online-Shop ein Sicherheitsdatenblatt?“, Stand 31.10.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/sicherheitsdatenblatt-online-shop-pflicht. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.