PBT / vPvB
auch: PBT-Stoff · vPvB-Stoff · persistent, bioakkumulierbar, toxisch
Definition
PBT-Stoffe sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch, vPvB-Stoffe sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; beide lösen eine Sicherheitsdatenblatt-Pflicht aus.
PBT steht für persistent, bioakkumulierbar und toxisch. vPvB steht für very persistent, very bioaccumulative, also sehr persistent und sehr bioakkumulierbar. Solche Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organismen an. Die Kriterien stehen in Anhang XIII REACH. Für PBT- und vPvB-Stoffe ist ein Sicherheitsdatenblatt Pflicht, auch wenn der Stoff nach CLP nicht als gefährlich eingestuft ist (Art. 31 Abs. 1 REACH). Für die Praxis heißt das: Ein Stoff ohne Gefahrenpiktogramm kann trotzdem ein Datenblatt brauchen. Abschnitt 12 des Sicherheitsdatenblatts enthält das Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Siehe auch: Kandidatenliste · Sicherheitsdatenblatt · REACH
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.