Darf ich das Sicherheitsdatenblatt per E-Mail verschicken?
Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Ja. Das Sicherheitsdatenblatt darf auf Papier oder elektronisch bereitgestellt werden, kostenlos und spätestens bei der ersten Lieferung. Eine Mail mit PDF-Anhang oder mit persönlichem Link zählt nach verbreiteter Auslegung als aktive Zustellung, ein reiner Hinweis auf eine Website dagegen nicht.
Art. 31 Abs. 8 REACH
Entscheidend ist, dass der Abnehmer das Blatt erhält und lesen kann. Bei sehr großen Dateien oder gesperrten Postfächern ist ein persönlicher Link praktischer als ein Anhang.
Speichere die Mail oder das Zustellprotokoll. So kannst du später zeigen, welche Fassung der Kunde bekommen hat.
Beispiel: Ein Händler verschickt Bestellbestätigungen automatisch. Die Mail enthält das SDB als PDF, der Versand wird im Kundenkonto vermerkt.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.