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Gibt es einen digitalen Produktpass für Bauprodukte?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Vorgesehen ja, aber ohne Termin. Die Kommission legt den Produktpass für Bauprodukte per delegiertem Rechtsakt fest. Der Termin ist offen. Die Pflicht gilt 18 Monate nach dem Rechtsakt (Art. 22 Abs. 7, Art. 80 Abs. 1). Die Leistungserklärung musst du bis dahin weiter nach geltendem Recht bereitstellen.

Bauproduktenverordnung (VO (EU) 2024/3110)

Die neue Bauproduktenverordnung gilt seit dem 08.01.2026 und ersetzt die VO 305/2011 schrittweise. Elektronische Bereitstellung der Erklärung ist nach Art. 16 zulässig.

Art. 94 hebt die fortgeltenden Artikel der alten Verordnung mit Wirkung vom 08.01.2040 auf. Die Kommissionsseite nennt 2039.

Beispiel: Ein Dämmstoffhersteller veröffentlicht seine Leistungserklärungen online und hält die Daten so, dass er sie später in einen Pass überführen kann.

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.