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Gilt die GPSR beim Dropshipping?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ja. Die GPSR hat keine Mengenschwelle und gilt für den Fernabsatz an Verbraucher in der EU. Ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur muss verantwortlich sein, und das Angebot braucht die Herstellerangaben. Ob du als Händler oder als Importeur giltst, hängt davon ab, wer das Produkt in die EU bringt.

Art. 16 und Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Beim Dropshipping lagert die Ware nicht bei dir. Das ändert nichts daran, dass dein Angebot die Pflichtangaben tragen muss.

Kommt die Ware direkt aus einem Drittland zum Kunden, ist die Lage heikel: Es fehlt häufig ein Importeur in der EU. Dann musst du klären, wer die Rolle des Wirtschaftsakteurs übernimmt.

Wir bewerten hier keinen Einzelfall. Hole bei Zweifeln rechtlichen Rat ein.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.