Ab wann brauchen Spielzeuge einen digitalen Produktpass?
Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Die neue Spielzeug-Verordnung (VO (EU) 2025/2509) gilt ab dem 01.08.2030 und sieht einen Produktpass vor. Bis dahin gilt das bisherige Recht. Details zum Inhalt des Passes legen Durchführungsvorschriften fest, die wir hier nicht auswerten. Heute gilt für Spielzeug das bisherige Recht weiter, und der Produktpass ist noch keine Pflicht. Beobachte die Durchführungsakte bis zum Stichtag.
VO (EU) 2025/2509 (Spielzeug)
Die Verordnung ersetzt das bisherige Spielzeugrecht. Der Produktpass gehört zu den Neuerungen, neben weiteren Anforderungen an Chemikalien und Sicherheit.
Verkaufst du Spielzeug online, gilt heute weiter die GPSR mit ihren Angaben im Angebot, sofern kein Spezialrecht vorgeht.
Beispiel: Ein Spielwarenhersteller plant seine Produktdaten so, dass sie 2030 in einen Pass übernommen werden können.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.