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Wie muss ich das Produkt im Angebot identifizieren?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Das Angebot muss das Produkt eindeutig kennzeichnen und mit einer Abbildung zeigen. Dazu dienen Typ, Charge, Seriennummer oder eine andere Kennung. Die Abbildung und die Kennung stehen im Online-Angebot, damit Kunden und Behörden das richtige Produkt erkennen, etwa bei einem Rückruf.

Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Welche Kennung passt, hängt vom Produkt ab. Bei Massenware genügt oft die Artikelnummer, bei Chargenware gehört die Charge dazu.

Die Abbildung dient der Wiedererkennung. Ein Symbolbild eines anderen Modells hilft nicht.

Beispiel: Ein Händler verkauft ein Werkzeug in drei Farben mit unterschiedlicher Spannung. Er nennt in jedem Angebot Modell und Variante, damit ein Rückruf die richtige Gruppe trifft.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.