Gilt der CRA für Produkte, die vor Dezember 2027 verkauft wurden?
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Kurz gesagt
Teilweise. Die Meldepflicht aus Art. 14 gilt seit 11.09.2026 für alle Produkte im Anwendungsbereich, auch ältere (Art. 69 Abs. 3 VO (EU) 2024/2847). Die übrigen Pflichten treffen vor dem 11.12.2027 in Verkehr gebrachte Produkte nur, wenn sie danach wesentlich geändert werden (Art. 69 Abs. 2).
Art. 69 Abs. 2 und 3 VO (EU) 2024/2847
Maßgeblich ist das Inverkehrbringen jeder einzelnen Einheit. Laut Leitlinien fällt eine Einheit derselben Baureihe, die erst ab dem 11.12.2027 in Verkehr kommt, unter die vollen Pflichten.
Was eine wesentliche Änderung ist, erklären die Leitlinien in einem eigenen Abschnitt mit Beispielen.
Für Dokumente heißt das: Eine laufende Serie braucht bis 11.12.2027 ihre technische Dokumentation und Erklärung.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
- Europäische Kommission: Leitlinien zum Cyber Resilience Act, C(2026) 5252
Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.