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Wo muss ich das Ende des Unterstützungszeitraums nach dem CRA angeben?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Beim Kauf, klar und leicht zugänglich, mit mindestens Monat und Jahr (Art. 13 Abs. 19 VO (EU) 2024/2847). Wo sinnvoll, steht es auch auf Produkt oder Verpackung oder digital. In den Nutzerinformationen gehört es ebenfalls dazu (Anhang II Nummer 7). Die Grundlage für den Zeitraum steht in der technischen Dokumentation.

Art. 13 Abs. 8 und 19, Anhang II Nummer 7, Anhang VII Nummer 4 VO (EU) 2024/2847

Der Zeitraum beträgt mindestens fünf Jahre, außer das Produkt wird voraussichtlich kürzer genutzt (Art. 13 Abs. 8).

Die Pflicht gilt ab 11.12.2027. Für einen Online-Shop heißt das nach unserer Lesart: Die Angabe steht im Angebot, vor dem Kauf.

Technische Dokumentation, Erklärung und Nutzerangaben bleiben mindestens zehn Jahre oder für den längeren Unterstützungszeitraum verfügbar (Art. 13 Abs. 13 und 18).

Quellen

Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.