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Welche Normen gelten für Datenträger und Kennungen im Produktpass?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Die Kommission hat Normen für Kennungen, Datenträger und Schnittstellen im Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14.07.2026 veröffentlicht. Sie legen fest, wie ein Pass technisch erreichbar sein muss. Für welche Produktgruppe sie verbindlich werden, bestimmt der jeweilige Rechtsakt. Die Normen helfen bei der Auswahl von Code und Adressformat.

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14.07.2026

Die Normen nehmen den technischen Teil vorweg: Wie sieht die Kennung aus, welcher Code trägt sie, wie fragt ein System den Pass ab.

Welche Produkte sie betreffen, hängt vom Rechtsakt der Gruppe ab. Für Batterien gilt ohnehin die Batterieverordnung.

Beispiel: Ein Hersteller wählt schon heute eine Web-Adresse als Kennung, die später in einen Pass übernommen werden kann.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.